Bewertung des kommunalen Anlagevermögens für die Verwaltungsgemeinschaft Auerbach-Burkhardtsdorf-Gornsdorf

Neben der Ergebnis- und Finanzrechnung ist die Vermögensrechnung, in der die Kommunen ihr gesamtes Vermögen in Form einer Bilanz darstellen, eine der wichtigsten Aufgaben bei der Einführung der Doppik. Die vollständige Erfassung und belastbare Bewertung des unbeweglichen und beweglichen Vermögens stellt dabei eine große Herausforderung für die jeweilige Verwaltung dar.

Auch die Verwaltungsgemeinschaft Auerbach-Burkhardtsdorf-Gornsdorf stand im Rahmen der Einführung des neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens vor der Aufgabe, zur Erstellung der Eröffnungsbilanz alle kommunalen bebauten und unbebauten Grundstücke sowie die Infrastruktureinrichtungen zu bewerten. Für die Infrastruktureinrichtungen und die Ermittlung der Gebäudewerte hat die Verwaltungsgemeinschaft, wie zahlreiche weitere Kommunen auch, die Unterstützung der KEM GmbH in Anspruch genommen.

Im konkreten Fall hatte unser Unternehmen die Aufgabe, insgesamt 42 kommunale Bestandsobjekte in den drei Gemeinden zu bewerten. Die Bewertung erfolgte unter Verwendung der Software Archikart® der ARCHIKART Software AG, welche in den Kommunen bereits zur liegenschaftsbezogenen Vorgangsbearbeitung im Einsatz ist. Als zertifizierter Dienstleister ist es der KEM möglich, die objektbezogenen Bewertungsdaten mittels Schnittstelle direkt in das System zu importieren. Diese Vorgehensweise gewährleistet nicht nur einen sicheren Umgang mit Daten, sondern ermöglicht der Kommune, die Bewertungsdaten softwareintern laufend fortzuschreiben und systemübergreifend an das kommunale Haushalts- und Rechnungswesen zu übertragen.

Die Besichtigung und Bewertung der einzelnen Gebäude erfolgte in enger Abstimmung mit der Verwaltungsgemeinschaft. Für die Datenerhebung und
-aufbereitung stellten wir Datenblätter zur Verfügung. Bei jedem Besichtigungstermin wurden Arbeitsgespräche mit den zuständigen Verwaltungsmitarbeitern geführt, um komplexe Sachverhalte, beispielsweise hinsichtlich Datenlagen oder Objekthistorie, zu diskutieren. Nach Auswertung der Unterlagen sowie der Besichtigungsprotokolle erfolgte die Erstellung der Gutachten, bestehend aus Bewertung, Lageplan, Grundrissplänen, Eigentumsnachweis, Fotodokumentation und einer Übersicht über werthaltige Investitionen. In einem allgemeinen Teil informierten wir über die rechtlichen Grundlagen sowie über die gewählten Verfahrensweisen bei der Bewertung. Abschließend erfolgte die Transferierung der erhobenen Daten in das Archikart®-System der Verwaltungsgemeinschaft.

Da die Bewertung der Bestandsimmobilien wie auch des Infrastrukturvermögens fundierte Fachkenntnis voraussetzt und die von den Bundesländern gesetzten Fristen zur Einführung der Doppik demnächst enden, empfiehlt sich aus unserer Sicht die kurzfristige Hinzuziehung von Expertenwissen, wie es bei der KEM und ihren Kooperationspartnern umfangreich vorhanden ist.

Bei Fragen zur Erfassung und Bewertung des kommunalen Anlagevermögens sowie bei Interesse an der Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen in diesem Bereich wenden Sie sich bitte an

Herrn Lutz Uhlig, T 0351 2105-217, lutz.uhlig@ke-mitteldeutschland.de