Abrechnung der Sanierungsgebiete schreitet voran (07/2018)

Mit der Entscheidung des Bundes, das Förderprogramm Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen (SEP) zu beenden, welches in den Kommunen des Freistaates Sachsen in den 1990er-Jahren gestartet ist, besteht für die sächsischen Kommunen die Notwendigkeit, diese Fördergebiete schlussabzurechnen. Meist geht dieser Abschluss auch mit der Aufhebung der Sanierungssatzung einher, was wiederum die Erhebung von Ausgleichsbeträgen nach sich zieht. Die KEM GmbH unterstützt die Sanierungskommunen derzeit intensiv in diesem Prozess. Für einige Kommunen, z. B. für die Stadt Glashütte, die Gemeinde Zeithain und zuletzt die Gemeinde Kreischa, hat die KEM GmbH die Unterlagen bereits fertiggestellt und der Sächsischen Aufbaubank (SAB) übergeben. Die Mehrzahl der Schlussabrechnungen sind jedoch derzeit noch in Bearbeitung und werden bis Ende 2018 oder 2019 eingereicht.

Durch die intensive Abstimmung in diesen Prozessen mit der SAB können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KEM GmbH mittlerweile auf einen umfangreichen Erfahrungsschatz zu diesem Thema zurückgreifen und sind gern bereit, weitere Kommunen in diesem Prozess zu begleiten. Dazu gehört neben der Dokumentation des Erfüllungsstandes der zu Beginn gesteckten Sanierungsziele und der abgerechneten Fördermittel sowie Gesamtkosten auch die Unterstützung bei der Erhebung der Ausgleichsbeträge. Diese sind mit Abschluss der Sanierungsmaßnahme gemäß § 154 Abs. 1 BauGB von den Eigentümern, deren Grundstücke im Sanierungsgebiet liegen, zu erheben.

Die Umsetzung von Sanierungszielen in ausgewiesenen Gebieten ist nicht allein und ausschließlich von den Kommunen beeinflussbar. Faktoren, wie demografische Entwicklung, übergeordnete politische Entscheidungen und sich ständig ändernde wirtschaftliche Bedingungen, haben wesentlichen Einfluss bei der Durchführung von Sanierungsverfahren und können die Zielstellungen verändern. Nach Abschluss der Sanierungsverfahren können jedoch die Kommunen in der Regel auf sehr gute Ergebnisse hinsichtlich der Erfüllung der Sanierungsziele verweisen, womit der Einsatz der Städtebauförderprogramme als Anschubfinanzierung für eine intensive und gesteuerte städtebauliche Entwicklung der Gebiete mehrheitlich als gelungen bezeichnet werden kann.

Blick auf den mit Städtebaufördermitteln sanierten Marktplatz der Stadt Glashütte
 
Mit Städtebaufördermitteln in ein Vereinshaus umgenutzte ehemalige Straßenbahnhalle in der Gemeinde Kreischa