Integrierte Handlungskonzepte zur ESF-Förderung im Rahmen der nachhaltigen Stadtentwicklung eingereicht

In der Förderperiode 2014–2020 sind erstmals Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) verfügbar, die für Maßnahmen zur nachhaltigen Stadtentwicklung eingesetzt werden können. Die Mittel sind dazu bestimmt, in benachteiligten Stadtgebieten Maßnahmen für unterschiedliche Zielgruppen (z. B. Schüler, Langzeitarbeitslose, Migranten) umzusetzen. Die Förderung wird auf der Basis der Richtlinie Nachhaltige soziale Stadtentwicklung ESF 2014–2020 ausgereicht, die im März 2015 veröffentlicht wurde.

In diesem Zusammenhang wandten sich bereits seit Ende 2014 die Städte Chemnitz, Bautzen, Meißen, Reichenbach/Vogtland, Weißwasser und Heidenau an die KEM GmbH und baten um unterstützende Begleitung des Antrags- und Arbeitsprozesses. Dabei ging es um unterschiedliche Leistungen, sie reichten von der Beratung der Stadtverwaltung über die Erarbeitung des integrierten Handlungskonzeptes bis zur Koordinierung des gesamten Antrags- und Beteiligungsprozesses.

In den Handlungskonzepten galt es, die Benachteiligung des jeweils ausgewählten Stadtgebietes zu begründen. Sie wurde an mehreren Indikatoren gemessen, vor allem an der Quote der SGB-II-Empfänger im Vergleich zu den Quoten der Gesamtstadt und des Freistaates Sachsen. Im späteren Umsetzungsprozess sollen Maßnahmen darauf abzielen, die Benachteiligungen vor Ort abzubauen und verbesserte Perspektiven für Bewohner, Vereine, Unternehmen und andere Akteure aufzuzeigen. Darüber hinaus ist es wünschenswert, dass sich mit der ESF-Förderung die Wahrnehmung eines Stadtgebietes nach innen und außen verbessert. Solche positiven Effekte können noch größer sein, wenn die ESF-Förderung mit Mitteln aus dem EFRE für die nachhaltige Stadtentwicklung oder aus anderen Förderprogrammen kombiniert wird.

Die KEM GmbH konnte für diese Aufgaben auf langjährige Kenntnisse und Erfahrungen zurückgreifen, denn schon seit Beginn der 1990er Jahre bearbeitet das Unternehmen Vorhaben und Aufgaben mit Bezug zum ESF, beginnend von der Erstberatung neuer Träger bis zur Erstellung von Endverwendungsnachweisen. Deshalb ist den verantwortlichen KEM-Mitarbeitern die unterschiedliche Perspektivensicht bestens vertraut – die der Kommune, die eines Vorhabenträgers und die einer Bewilligungsbehörde. Zudem können Beratungsleistungen angeboten werden, die von der Konzeption einer förderfähigen Maßnahme über die Bearbeitung der Antragsunterlagen bis zur Erstellung eines Verwendungsnachweises reichen.

Für die Aufnahmeanträge waren mehrere Unterlagen zu erarbeiten, die über das bloße Ausfüllen und Zusammenstellen von Antragsunterlagen weit hinausgingen. Vorrangig handelte es sich um eine konzeptionell-strategische Leistung, in der neben dem Nachweis der Benachteiligung der ausgewählten Stadtgebiete vor allem die Maßnahmen für den Umsetzungsprozess schlüssig zu begründen waren. Dies beinhaltete auch die ausführlichen Vorhabensbeschreibungen und ein mit Kommune und Trägern abgestimmter Kosten- und Finanzierungsplan. Weiterhin galt es, im jeweiligen Konzept die ESF-Förderung und die Maßnahmen mit investiven Maßnahmen und den strategischen Dokumenten zur Stadt- und Gebietsentwicklung zu verknüpfen.

Für mehrere Fördergebiete organisierte die KEM auch den umfassenden Beteiligungsprozess. Dazu gehörten die Information der Bewohner, Gesprächsrunden mit Trägern u. a. sowie individuelle Beratungsgespräche zu Maßnahmenvorschlägen. Dabei war es wichtig, die Akteure im Prozess mitzunehmen und ihre Projektideen schrittweise zu förderfähigen Projektvorschlägen zu qualifizieren.

Auftaktveranstaltung zur Erarbeitung des integrierten Handlungskonzeptes in Weißwasser

Die sechs von der KEM GmbH erarbeiteten integrierten Handlungskonzepte wurden von den jeweiligen Stadträten bestätigt und sind inzwischen mit allen notwendigen Unterlagen bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) eingereicht. Die Städte und vor allem die Träger der zu fördernden Vorhaben warten nun auf die Rahmenbescheide der SAB, um den Umsetzungsprozess zu beginnen.

Die KEM GmbH kann alle Städte, die in die ESF-Förderung für die nachhaltige Stadtentwicklung aufgenommen werden, mit einem differenzierten Leistungsangebot unterstützen. Es beinhaltet u. a. die Einrichtung und Weiterführung des Arbeits- und Kommunikationsprozesses, die Beratung der Projektträger zu ihren Einzelanträgen und fachlichen Fragen, die Unterstützung der Kommunen bei Mittelverwaltung und Monitoring sowie dem Berichtswesen gegenüber anderen Behörden.