KEM GmbH steht den Kommunen auch in der neuen 2021 beginnenden EU-Förderperiode beratend zur Seite

Am 1. Januar 2021 beginnt die bis 2027 andauernde neue EU-Förderperiode. Parallel werden bis 2023 noch Maßnahmen aus der Förderperiode 2014 bis 2020 fertiggestellt und abgerechnet. In dieser nun auslaufenden Förderperiode hat die KEM GmbH zahlreiche Projekte förder- und durchführungstechnisch begleitet. Der Schwerpunkt lag dabei auf Maßnahmen im Bereich der Nachhaltigen Stadtentwicklung (EFRE) und der Nachhaltigen sozialen Stadtentwicklung (ESF).

Diese Programme gibt es auch in der neuen EU-Förderperiode. Derzeit erfolgt die Abstimmung des Operationellen Programms zwischen dem Freistaat Sachsen und der Europäischen Union. Das dafür zuständige Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR) arbeitet darüber hinaus an den entsprechenden Fördervorschriften, die dann noch innerministeriell abzustimmen sind.

Fest steht bereits, dass EFRE Nachhaltige Stadtentwicklung und ESF Nachhaltige soziale Stadtentwicklung den sächsischen Kommunen weiterhin als mögliche Förderprogramme zur Verfügung stehen werden. Wie auch in der vorangegangenen Förderperiode müssen als Grundlage für die Aufnahme in die Programme sogenannte Gebietsbezogene Integrierte Handlungskonzepte (GIHK) erarbeitet werden. In der letzten Förderperiode hatte die KEM GmbH für mehrere Städte GIHK erarbeitet, die in allen zehn Fällen erfolgreich waren und eine Aufnahme der Gebiete zur Folge hatten.

  Quelle: Freistaat Sachsen, SMWA  

Im Rahmen der Programmbegleitung für die Fördergebiete betreut die KEM GmbH seit 2017 insgesamt sieben Fördergebiete (drei EFRE-Gebiete, drei ESF-Gebiete und ein ESF-Quartiersmanagement) in den fünf Städten Plauen, Bautzen, Reichenbach i. V., Heidenau und Weißwasser.

Die KEM GmbH kann mit ihrem langjährigen Know-how den sächsischen Kommunen auch in der neuen Förderperiode wieder ihre Hilfe bei der Erarbeitung der GIHK anbieten. Anfang Dezember fand ein Workshop des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung statt, der den „Fahrplan“ für die Jahre 2021–2023 für die Aufnahme in die neuen EFRE- und ESF-Programme thematisierte. So ist aller Voraussicht nach geplant, 2021 bis Anfang 2022 die GIHK zu erarbeiten. Mit der Aufnahme in die Programme ist frühestens im Jahr 2022 zu rechnen.

Gern kann der Geschäftsbereichsleiter Stadtentwicklungsmanagement, Herr Haudel, unter +49 351 2105-118 oder per E-Mail weitere Auskünfte dazu erteilen.