KEM begleitet erfolgreich drei Städte bei der Aufnahme in das neue Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ (ZIZ)

In zahlreichen Städten und Gemeinden finden aktuell tiefgreifende Veränderungen in den Stadt- und Ortsteilzentren statt. Insbesondere der Einzelhandel ist strukturell in einem großen Wandel. Aber auch andere Nutzungen im Tourismus und im Gastgewerbe, von Kultureinrichtungen oder in Kirchen, gewerbliche Nutzungen und die Wohnnutzung sind zum Teil in ihren jetzigen Angebots- und Betriebsformen immer weniger gefragt. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie beschleunigen diese strukturellen Entwicklungen zusätzlich. Für eine langfristige Sicherung der Funktionsvielfalt und Versorgungsfunktion der Innenstädte und Zentren bedarf es teils erheblicher funktionaler, städtebaulicher und immobilienwirtschaftlicher Anpassungen, die auch dabei helfen können die Gesamtstadt langfristig zu stabilisieren.

Der Bund hat zur Unterstützung der Städte und Gemeinden ein neues Förderprogramm ins Leben gerufen. Im Rahmen des Bundesprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ (ZIZ) sollen Städte und Gemeinden modellhaft bei der Erarbeitung von innovativen Konzepten und Handlungsstrategien und deren teilweiser Umsetzung gefördert werden. Ziel ist es, die Städte und Gemeinden bei der Bewältigung akuter und auch struktureller Problemlagen in den Innenstädten, Stadt- und Ortsteilzentren zu unterstützen, indem diese als Identifikationsorte der Kommune zu multifunktionalen, resilienten und kooperativen Orten (weiter)entwickelt werden.

Eisenach - Leerstand in der Goldschmiedenstraße; Foto: KEM GmbH

Die KEM hat im Rahmen des zweistufigen Bewerbungsverfahrens insgesamt drei Städte unterstützt und die Interessenbekundungen und Fördermittelanträge federführend erarbeitet. Bis zum 17.09.2021 mussten die Interessenbekundungen eingereicht werden. Alle drei von der KEM betreuten Städte erhielten am 30.11.2021 die positive Information der Aufnahme in das Programm. Mit Eisenach, Elsterwerda und Neustadt in Sachsen hat die KEM somit Städte aus drei Bundesländern zum Erfolg geführt. Bis zum 28.02.2022 musste der formelle Antrag beim Bund eingereicht werden. Die Zuwendungsbescheide werden Mitte des Jahres erwartet.

Elsterwerda - Leerstand in der Hauptstraße; Foto: KEM GmbH

Im Programm ZIZ gibt es insgesamt die acht Fördergegenstände

für die Einzelmaßnahmen beantragt werden können. Nicht jeder Fördergegenstand wurde mit Einzelprojekten untersetzt beantragt. Beispielhaft seien hier Masterplan Innenstadt, Innenstadt-/Citymanagement, Unterstützung/Entwicklung von Veranstaltungen, die vorübergehende Anmietung von leerstehenden Räumlichkeiten durch die Städte mit teils konkreten Nutzungskonzepten sowie kleinere investive Maßnahmen, die insbesondere der Begrünung der Innenstädte dienen, genannt. Der Fördersatz beträgt in der Regel 75 % und bei Haushaltsnotlage bis zu 90 %. Die Laufzeit der Projekte für die aktuelle Antragsphase ist bis zum 31.08.2025 limitiert.

Neustadt in Sachsen - Leerstand in der Bahnhofstraße; Foto: KEM GmbH