« vorherige | Übersicht | nächste » |
März 2024
Kommunale Wärmeplanungen
Das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) verpflichtet seit dem 1. Januar 2024 Städte größer als 100.000 Einwohner bis zum 30. Juni 2026 und Kommunen kleiner als 100.000 Einwohner bis zum 30. Juni 2028 eine kommunale Wärmeplanung aufzustellen. Es adressiert zunächst die Bundesländer ergänzende Landesgesetze zu erarbeiten, um diese Verpflichtung an die Kommunen weiterzugeben.
In Sachsen gibt bereits einige Kommunen, die sich mit Fördermitteln der Kommunalrichtlinie bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes auf den Weg gemacht haben. Aktuell erstellt unser Expertenteam bei der KEM GmbH gemeinsam mit Partnern die kommunalen Wärmeplanungen für die Städte Limbach-Oberfrohna, Markranstädt, Plauen und Wurzen sowie die Gemeinde Rackwitz.
Weitere Informationen zu unseren Dienstleistungen im Zusammenhang mit der kommunalen Wärmeplanung erhalten Sie über die zuständige Projektleiterin Annekatrin Duch (T 0351 2105-161; E-Mail: duch@ke-mitteldeutschland.de) bzw. finden Sie hier.
« vorherige | Übersicht | nächste » |