Stadtentwicklungsmanagement
Städtebauförderung
Energetische Stadtsanierung
Nachhaltige Stadtentwicklung
Ländliche Entwicklung
Individuelle Projektförderung
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Städtebauförderung
Als anerkannter Sanierungsträger nach §158 BauGB und engagierter Partner unserer kommunalen Auftraggeber steuern wir komplexe Maßnahmen der Städtebauförderung und Stadtentwicklung in allen Programmen des Bundes und der Länder, wie z. B. Stadtumbau, Soziale Stadt, Aktive Stadt- und Ortsteilzentren. Dabei unterstützen wir unsere Kommunen sowohl bei der Vorbereitung (z. B. Vorbereitende Untersuchungen, Stadt- und Quartiersentwicklungskonzepte, Grundsatzentscheidungen), der Durchführung (z. B. Realisierung nachhaltiger Projekte, Akquisition von Fördermitteln, Aktivierung von bürgerschaftlichem Engagement und Öffentlichkeitsarbeit, finanzielle, ggf. treuhänderische Abwicklung, Quartiers- und Standortmanagement, umfassende Beratung und Berichtswesen) und beim Abschluss (z. B. Abrechnung, Ausgleichsbeträge). In gut organisierter Zusammenarbeit nutzen wir kreativ unsere fundierten Kenntnisse der dynamischen Instrumente der Städtebauförderung, um die Ziele der Stadtentwicklung qualitätsvoll zu erreichen.
Energetische Stadtsanierung
Mit unseren spezifischen Fachkenntnissen sowohl bei der Stadtentwicklung (z. B. Stadtplanung, Architektur, Fördermittelmanagement) als auch in den Themenfeldern Energie und Klimaschutz (z. B. Energieberatung, Energie- und Klimaschutzkonzepte, European Energy Award und Kommunales Energiemanagement) steuern wir nachhaltige Entwicklungsprozesse für unsere Auftraggeberkommunen. Dabei empfehlen wir, eine integrierte gesamtstädtische Betrachtung zugrunde zu legen (Kommunale Klimaschutz- und Energiekonzepte), um daraus sowohl betreffende Fachkonzepte (z. B. Energie- und Wärmeversorgung inkl. Ausbau erneuerbarer Energien, Verkehr, Klimaanpassung) abzuleiten bzw. Zielstellungen für energetische Quartierssanierungen bis hin zum Einzelgebäude zu entwickeln. Umfassend einbezogen werden dabei die jeweiligen Fördermöglichkeiten (z. B. Kommunalrichtlinie und KfW 432 „Energetische Stadtsanierung“), gesetzlichen Grundlagen und aktuelle Forschungsergebnisse sowie bei Bedarf weitere Fachplaner.
Einen Schwerpunkt unserer Bearbeitung bilden die Umsetzungsprozesse – Einzelvorhaben zur Erreichung der Entwicklungsziele werden vorbereitet (z. B. Konzeption, Planung, Antragstellung), begleitet (z. B. Prozesssteuerung und Sanierungsmanagement, Kommunikation und Akteursbeteiligung, Fördermittelverwaltung und Monitoring) und abgeschlossen (z. B. Nachweis der Verwendung, Evaluierung).
Nachhaltige Stadtentwicklung
Die zukunftsfähige Planung und Entwicklung in unseren Auftraggeber-Kommunen unterstützen wir unter Berücksichtigung und Abwägung der betreffenden sozio-kulturellen, wirtschaftlichen, ökologischen und energetischen Fragen. Gemeinsam mit der Verwaltung und Akteuren erarbeiten wir grundlegende, abgestimmte, integrierte Handlungskonzepte und entwickeln organisatorische Grundsätze für die kurz- bis langfristige Umsetzung. Auf der Grundlage dieser Strategien – von der Stadtentwicklung bis zur interkommunalen Zusammenarbeit in den Regionen – können zielgerichtet unterschiedlichste Fördermittel für städtebauliche Vorhaben und Instrumente, die für eine nachhaltige Stadtentwicklung mit Aufgaben anderer Fachressorts verknüpft sind, beantragt und eingesetzt werden. Wir übernehmen dafür sowohl die fachgerechte Antragstellung als auch die umfassende Programmbegleitung (Vorbereitung der Einzelvorhaben, Mittelabruf, Berichtswesen, Verwendungsnachweis, Monitoring), u. a. auch bei EFRE- und ESF-Vorhaben der nachhaltigen Stadtentwicklung, in enger Zusammenarbeit mit den Fördermittelgebern und den Kommunen.
Zudem unterstützen wir auch EU-, Bundes- oder Landesbehörden im Rahmen der technischen Hilfe bei Umsetzung, Monitoring und Evaluierung von entsprechenden Förderprogrammen und Projektinitiativen.
Ländliche Entwicklung
Die KEM unterstützt Gebietskörperschaften und Akteure im ländlichen Raum bei der Stärkung und nachhaltigen Entwicklung der lebenswerten Dörfer, schützenswerten Landschaften und zukunftsfähigen Regionen, um attraktive Lebens-, Wohn- und Arbeitsbedingungen zu sichern und weiterzuentwickeln. Der Einsatz der EU-, Bundes- und Landesförderprogramme und Richtlinien (z. B. LEADER, Dorferneuerung, Integrierte Ländliche Entwicklung, Infrastrukturprojekte, Daseinsvorsorge, interkommunale Zusammenarbeit) wird durch uns vorbereitet (z. B. Bürgermitwirkung, Prozessmoderation und Herausarbeiten der ökonomischen, ökologischen, sozialen Zielstellungen, Dorfentwicklungsplanung, Antragstellung), begleitet (z. B. Vorbereitung und Durchführung von Einzelvorhaben, Fördermittelbewirtschaftung – ggf. auch treuhänderisch) und abgeschlossen (z. B. Abrechnung, Verwendungsnachweise). Gemeinsam mit den Akteuren der ländlichen Entwicklung bearbeiten die engagierten Mitarbeiter der KEM aktuelle Aufgabenfelder wie z. B. Hochwasservorsorge, Klimaschutz und Energie, Verbesserung von Innenentwicklung oder auch Tourismusentwicklung.
Individuelle Projektförderung
Wir unterstützen unsere Auftraggeber (z. B. Vereine, unterschiedliche Gebietskörperschaften) bereits bei der Ideenfindung, der Analyse und strategischen Konzepterstellung für Einzelprojekte, wobei neben der inhaltlichen Bearbeitung und der nachvollziehbaren Herleitung aus übergreifenden Planungen etc. jeweils Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen – von der Finanzierung incl. Fördermöglichkeiten bis zu den Betriebskosten – von wesentlicher Bedeutung sind. Unter Einbeziehung unserer Fachkenntnisse und Erfahrungen verfolgen wir das Ziel, für jedes Projekt die erforderliche individuelle, passgenaue Lösung zu entwickeln und das Projekt auf dieser Grundlage optimal und unter Einsatz verfügbarer Förderprogramme usw. umsetzen zu können. Wir übernehmen das Projektmanagement, das strategische Aufgaben von der Antragsbearbeitung bis zur Abrechnung, die Koordinierung der Akteure und den Aufbau tragfähiger Strukturen bzw. Netzwerke, Einzelmaßnahmen und Aktivitäten in den jeweiligen Handlungsfeldern sowie auch Öffentlichkeitsarbeit und den Austausch mit Politik und Verwaltung umfasst. Ein wesentliches Thema ist zudem die Verstetigung der Projekte auch nach Beendigung der Förderung, z. B. auch unter Einbeziehung bürgerschaftlichen Engagements sowie von Unterstützern bzw. Sponsoren.
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