Kalkulation der Abwasserentgelte für die Stadt Cottbus einstimmig beschlossen

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus hat in ihrer Sitzung am 19. Dezember 2018 die Entgelte der Abwasserbeseitigung für das Jahr 2019 ohne Gegenstimme beschlossen. Diese gelten erstmalig einheitlich für das gesamte Stadtgebiet.

Die Kalkulation der Entgelte wurde wie schon in den vergangenen zwei Jahren durch die KEM GmbH erstellt. Während die Herausforderungen der bisherigen Kalkulationen in der Umstellung der Mischfinanzierung aus Anschlussbeiträgen und Benutzungsentgelten auf eine reine Entgeltfinanzierung, verbunden mit der Rückzahlung der bisherigen Anschlussbeiträge (2017), beziehungsweise in der Einführung von verbrauchsunabhängigen Grundentgelten (2018) bestanden, waren in der Kalkulation für das Jahr 2019 die Folgen der Auflösung des Abwasserzweckverbandes Cottbus Süd-Ost zu berücksichtigen.

Die in diesem Zusammenhang erfolgte Eingliederung des zuvor der Abwasserbeseitigungs-pflicht des Zweckverbandes unterliegenden Ortsteils Kiekebusch erforderte einerseits die Kalkulation einheitlicher, für das gesamte Gebiet der Stadt Cottbus gleichermaßen geltender Abwasserentgelte und andererseits die Kalkulation hiervon unabhängiger Benutzungsgebühren für das übrige Zweckverbandsgebiet.

Grundsätzlich sind Benutzungsgebühren und -entgelte für Leistungen öffentlicher Einrichtungen in regelmäßigen Abständen nach den jeweiligen Vorgaben der länderspezifischen Kommunalabgabengesetze neu zu kalkulieren. Ansprechpartner für die Erstellung von Gebühren- und Entgeltkalkulationen bei der KEM GmbH ist unsere Teamleiterin Anita Hommel.
Telefon: 0351 2105-132
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